Tumor- und Rehabilitationsambulanz
Defekt im Gaumen (Obturatorprothese)
Nach einer Tumorentfernung im Oberkiefer entstehen oft Löcher durch den Gaumen zur Nasenhöhle oder zur Kieferhöhle. Prothesen im Oberkiefer verfolgen das Ziel, diese Defekte zu verschließen. Der Verschlusskörper wird auch als Obturator bezeichnet. Durch den Obturator wird unter anderem verhindert, dass Flüssigkeiten oder Speisen vom Mundraum in die Nase gelangen und ermöglicht, dass der Patient wieder verständlich sprechen kann.
Implantate
Nach einer Tumorentfernung im Ober- bzw. Unterkiefer kann es sein, dass der herausnehmbare Zahnersatz nur sehr schwer bis gar nicht zum Halten gebracht werden kann. In diesen Fällen sind zusätzliche Verankerungen über Implantate erforderlich. Ist eine Implantation notwendig, um einen Zahnersatz zu befestigen, werden die Implantate nach Überprüfung eines Gutachters im Ausnahmefall auch von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.
Verkleinerte oder eingeschränkte Beweglichkeit der Zunge
Bei den Sprech- und Schluckhilfen wird eine besonders dicke Gaumenplatte individuell angefertigt, um eine operativ verkleinerte oder nicht mehr ausreichend bewegliche Zunge in Kontakt zum Gaumen zu bringen. Dadurch wird das Schlucken und Sprechen wieder ermöglicht.
Gaumensegelprothese
Bei Lähmungen oder Vernarbungen des Gaumensegels können sogenannte Gaumensegelprothesen angefertigt werden, um Schluckfunktion und Sprache zu verbessern.
Strahlenschutzschienen
Begleitend zu einer Strahlentherapie können bei uns Strahlenschutzschienen (sog. Weichgewebsretraktoren) angefertigt werden. Im Vorfeld sollte die Zahnbehandlung abgeschlossen sein und sich alle Zähne in einem guten Zustand befinden. Die Strahlenschutzschienen schaffen Abstand zwischen Metall (Kronen, Brücken) und der Schleimhaut, dies schützt die Mundschleimhaut vor unnötigen Strahlenschäden.
